Mit Wettbewerb zum Unternehmertum: 4.000 Euro Förderprämie gewinnen und Mietförderung sichern

Mit Wettbewerb zum Unternehmertum: 4.000 Euro Förderprämie gewinnen und Mietförderung sichern

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Unterstützen gute Ideen in Form von "Pop-up-Stores": Bgm. Martin Treffner, StRin Andrea Pecile sowie KWF-Ansprechpartner Ed Wohlfahrt

Gemeinsam mit dem Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds unterstützt die Stadtgemeinde Feldkirchen Jungunternehmer:innen und solche, die es werden wollen. Bis 3. März 2023, 12 Uhr, können individuelle Geschäftsideen unter www.kwf.at/popupstore eingereicht werden. Für die besten Ideen gibt es eine Förderung von 4.000 Euro. Zusätzlich unterstützt die Stadtgemeinde Feldkirchen mit Mietzuschüssen für die ersten sechs Monate.

Gute Ideen auf der einen Seite und leer stehende Geschäftsflächen auf der anderen bieten in Feldkirchen Raum für Pop-up-Stores. Und eine ideale Gelegenheit, für all jene, in deren Köpfen bereits Geschäftsideen reifen, die bis dato aber noch nicht Mut und/oder Gelegenheit dazu hatten, diese auch umzusetzen.

Start mit geringem Risiko

Jetzt können Jungunternehmer:innen ihre Geschäftskonzepte beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds einreichen und eine Prämie von bis zu 4.000 Euro kassieren, um damit das Geschäftslokal herzurichten oder in Werbung und Marketing zu investieren. Das gilt auch, wenn man eine Filiale eröffnen möchte oder mit seinem Geschäft übersiedelt. Für jeden Jungunternehmer wird es seitens der Stadtgemeinde Feldkirchen zudem für sechs Monate eine finanzielle Unterstützung bei den Mietkosten in der Höhe von max. 500 Euro geben, um so die Basis für ein langfristiges Geschäftsbestehen zu sichern. Es ist wünschenswert, dass die Jungunternehmer an den Standorten bleiben und nicht nach sechs Monaten wieder aufhören. Drei derartige Projekte können in Feldkirchen in dieser Form unterstützt werden. Die Förderung gibt es für alle Sparten, auch das Handwerk. Einzig körpernahe Dienstleister sind davon ausgenommen, wie etwa Friseure und Physiotherapeuten. Auch Hofläden sind nicht förderbar.

So geht’s

Alle bis zum 3. März 2023, 12 Uhr, über die Webseite des KWF hochgeladenen, inhaltlich einfach gehaltenen Business-Konzepte (Projekttitel, Beschreibung der Geschäftsidee, einfache Marketing-Strategie, Produktfotos, Logo(entwurf), Gewerbeschein, wenn vorhanden, oder stattdessen Lebenslauf) werden einer regionalen Jury zur Bewertung vorgelegt. Die Gewinner werden durch den KWF über die Höhe der Prämierung verständigt. Die Geschäftslokale können dann bezogen werden.

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