Der ÖAMTC rät jetzt schon zu entsprechender Bereifung, vor allem in höheren Lagen. Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen sind zwar bis Ende Oktober nicht strafbar, ein vorzeitiger Umstieg aber allemal sinnvoll.
Stellenweise fiel im September schon Schnee und sorgte für winterliche Fahrbahnverhältnisse. „Auch, wenn die situative Winterreifenpflicht erst am 1. November beginnt, kann es durchaus notwendig sein, bereits jetzt auf Winterreifen umzusteigen“, stellt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf klar und empfiehlt, den Wetterbericht genau im Auge zu behalten. “Es ist nicht strafbar, außerhalb der Winterreifenpflicht, auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, mit Sommerreifen zu fahren. Allerdings kann die Polizei Zwangsmittel anwenden und jene, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, an der Weiterfahrt hindern.”
Notlösung Schneeketten
Ist man mit Sommerreifen unterwegs und plötzlich mit winterlichen Fahrbahnverhältnissen konfrontiert, gibt es laut Wolf auch die Möglichkeit „Schneeketten an der Antriebsachse zu montieren“. Aber Vorsicht: „Sobald die schneebedeckte Fahrbahn endet, müssen die Ketten wieder abgenommen werden. Verursacht ein Fahrzeug mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn einen Unfall, hat die Haftpflichtversicherung für Schäden anderer aufzukommen“, stellt Wolf klar. Etwas komplizierter stellt sich die Rechtslage bei der Kaskoversicherung dar. Diese kann dem Lenkenden des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen, insbesondere wenn weitere Umstände (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Handy-Telefonieren) dazukommen. „Ob die Kaskoversicherung dann zahlt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände betrachtet werden“, so Wolf.