Wiederaufnahme der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“

Wiederaufnahme der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“

Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Foto: KK / Helge Bauer

Die „Erste Unentgeltliche Anwaltliche Auskunft“, ein Serviceangebot der Rechts­anwaltskammer für Kärnten, findet ab Juni 2023 wieder regelmäßig statt.

In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einem Kärntner Rechtsanwalt oder einer Kärntner Rechtsanwältin erhält die rechtsuchende Bevölkerung Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise im konkreten Fall. Fragen wie beispielsweise „Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen?“, „Wie stehen meine Chancen?“, „Macht eine Klage überhaupt Sinn?“, „Wie verschaffe ich mir Recht?“ oder „Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir offen?“ können in diesem ersten Gespräch geklärt werden. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt gibt eine erste Hilfestellung, die der rechtsuchenden Bevölkerung bei der Entscheidung helfen soll, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

Ab dem 1. Juni 2023 findet die „Erste Unentgeltliche Anwaltliche Auskunft“ wieder regelmäßig in ganz Kärnten statt.

  • Feldkirchen: jeden 1. und 3. Freitag im Monat, 15-16.30 Uhr, Stadtgemeinde, Lesesaal
  • Klagenfurt: jeden Freitag, 14-16 Uhr, Rathaus, Bürgerservicestelle
  • Villach: jeden Freitag, 14-16 Uhr, Rathaus, Eingang 4, 4. Stock, Zi. 405
  • St.Veit/Glan: jeden 1. und 3. Freitag im Monat, 14-15.30 Uhr, Stadtgemeinde

Foto: KK/Helge Bauer

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