Seit dem 1. Jänner 2025 gelten neue Umsatzsteuerregelungen für Kleinunternehmer:innen. Um ihre Mitglieder auf den neuesten Stand zu bringen, lud die Wirtschaftskammer Feldkirchen kürzlich zu Early Bird Unternehmer:innen Frühstück ein. Das Thema: „Neuerungen für Kleinunternehmer“. Dabei fasste Steuerrechtsexpertin Melanie Frierss – die auf Einladung von Bezirksstellenobfrau Eva Hoffmann erschien – die wichtigsten Änderungen zusammen:
- Definition des Kleinunternehmens: Neue Kriterien zur Einstufung.
- Umsatzgrenze und Steuerpflicht: Anpassung der Umsatzgrenze, des Beobachtungszeitraums und des Zeitpunkts der Steuerpflicht.
- Toleranzregel und Rechnungslegung: Neue Vorgaben, inklusive verpflichtender Rechnungsmerkmale und Hinweis „Kleinunternehmer“.
- Kleinunternehmerpauschalierung: Auswirkungen der Änderungen auf die Pauschalierung.EU-Regelungen: Einführung zusätzlicher Voraussetzungen zur österreichischen Kleinunternehmensgrenze.
Im Anschluss wurden noch Erfahrungen ausgetauscht und die Gelegenheit zum Netzwerken genutzt.